Welche gesetzlichen Bestimmungen sichern Barrierefreiheit?

Erfahren Sie alles über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit und wie diese Regelungen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, digitalen Inhalten und Dienstleistungen – einschließlich der Anforderungen an eine barrierefreie Website – für Menschen mit Behinderungen sicherstellen.

Waage der Gerechtigkeit und Richterhammer, symbolisieren rechtliche Vorschriften zur Barrierefreiheit im Web gem. WCAG/BITV.

Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit: Welche Gesetze sind relevant?

Die unten gewählte Reihenfolge betont den praktischen Anwendungsaspekt, indem sie mit den grundlegenden rechtlichen Vorgaben in Deutschland beginnt und sich dann zu spezifischen Umsetzungen in der Praxis weiterentwickelt.

Zuerst wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgestellt, da es den rechtlichen Rahmen für die Barrierefreiheit in der Gesellschaft definiert.

Anschließend folgen die BITV und die WCAG, die sich auf die Barrierefreiheit im digitalen Bereich konzentrieren, was für viele Unternehmen und staatliche Institutionen direkt umsetzbare Anforderungen darstellt.

Schließlich wird die DIN-Norm 18040-2 für barrierefreies Bauen eingeführt, um die baulichen Standards zu verdeutlichen.

Abschließend wird die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betrachtet, die als internationaler Rahmen die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen definiert und den Grundstein für nationale Regelungen wie das BGG und die WCAG legt. 


Diese Struktur bietet einen logischen Ablauf von allgemeinen Gesetzen zu konkreten, praxisorientierten Anwendungsbereichen.

BGG: Das Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sichert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben (§ 1). 
Es gilt jedoch primär für staatliche Institutionen wie die Agentur für Arbeit (§ 7). In den Bereichen Bau und Verkehr regelt das BGG die Schaffung von Barrierefreiheit (§ 8), außerdem wird das Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen (§ 9) festgelegt.

Das Gesetz behandelt auch die barrierefreie Gestaltung von Bescheiden und Formularen (§ 10) sowie von barrierefreier Informationstechnik (§ 11). Unternehmen können Zielvereinbarungen mit Verbänden treffen, um Barrierefreiheit umzusetzen, jedoch sind sie nicht gesetzlich verpflichtet (§ 13). 

Diese fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft ist ein häufig kritisierter Punkt.

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Weiterführende Infos zum Gleichstellungsgesetz

BITV: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz und setzt die WCAG-Standards für staatliche Websites um. 
Seit 2006 müssen alle Internetseiten des Bundes barrierefrei gestaltet sein (§ 1), wobei die Bundesländer eigene Bestimmungen für ihre Internetangebote haben.

Wie die WCAG basiert auch die BITV auf den Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. 
Die Bedürfnisse von Menschen mit Lernbehinderungen sowie gehörlosen Menschen werden in den neuesten Entwürfen besonders berücksichtigt.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

BITV-Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten

WCAG: Barrierefreie Web-Inhalte

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 setzen internationale Standards für die Barrierefreiheit im Internet. Sie fordern, dass Web-Inhalte für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und Videos sowie eine klare und verständliche Struktur der Inhalte. Diese Anforderungen sind auch entscheidend für die Erstellung einer barrierefreien Website.

Die WCAG wurde 2018 um zusätzliche Punkte in der Version WCAG 2.1 erweitert, die aber bislang nur auf Englisch verfügbar ist.

Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG) 2.0

Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG) 2.1


DIN-Norm 18040-2: Barrierefreies Bauen

Die DIN-Norm 18040-2 legt die Mindeststandards für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen fest und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 

Diese Norm gibt detaillierte Anweisungen, wie Wohnräume, Eingänge, Flure und Sanitäreinrichtungen so gestaltet werden können, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Auch Aspekte wie Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer oder die Erreichbarkeit von Bedienelementen werden hier berücksichtigt.

Obwohl die Einhaltung der DIN-Normen rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sie durch die Bauordnung der einzelnen Bundesländer oder durch vertragliche Vereinbarungen verbindlich gemacht werden. 
Für Bauprojekte, die Barrierefreiheit sicherstellen sollen, ist die Anwendung der Normen daher in vielen Fällen empfehlenswert.

Informationen zum barrierefreien Bauen im Familienratgeber

Details zur DIN-Norm 18040-2 auf nullbarriere.de


UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2006 verabschiedet wurde, ist ein internationales Übereinkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit stärkt. Sie verpflichtet die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 rechtsverbindlich und dient als Grundlage für nationale Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die UN-BRK macht deutlich, dass Barrierefreiheit – sowohl im physischen Raum als auch im digitalen Bereich – ein Menschenrecht ist, das uneingeschränkt für alle gelten muss. 


Vollständiger Text der UN-BRK auf den Seiten des Instituts für Menschenrechte (PDF)
Vollständiger Text der UN-BRK auf den Seiten des Instituts für Menschenrechte (Leichte Sprache) (PDF) 


Verantwortung und Chancen durch Barrierefreiheit

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben. Unternehmen und öffentliche Institutionen haben nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch die Chance, eine inklusivere digitale Umgebung zu schaffen, die mehr Menschen erreicht.

Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit

Um den Anforderungen der BITV und WCAG gerecht zu werden, sollten Websites regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies stellt sicher, dass aktuelle Richtlinien erfüllt sind und neue Barrieren vermieden werden.

Einheitliche Standards für barrierefreie Webinhalte

Die WCAG und die BITV bieten klare, standardisierte Richtlinien, um die Barrierefreiheit im Web sicherzustellen. Durch die konsequente Umsetzung dieser Standards schaffen Institutionen und Unternehmen digitale Räume, die für alle Nutzer zugänglich sind.