Sanktionen bei Nichterfüllung der Barrierefreiheit

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können zu Vertriebsverboten, Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen, wenn sie angezeigt und verfolgt werden. 

Verstöße können teure Konsequenzen haben: Abmahnungen und Bußgelder 

Wenn gegen die Vorschriften des BFSG verstoßen wird, kann dies schnell hohe Kosten verursachen.

Verbraucher haben die Möglichkeit, sich direkt an die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zu wenden, um Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu melden.
Auch anerkannte Verbände und Einrichtungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz haben das Recht, solche Verstöße anzuzeigen.
Zusätzlich können Mitbewerber auf Grundlage des Wettbewerbsrechts Abmahnungen aussprechen. In diesem Fall drohen Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen.


Erfüllt ein Produkt oder eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht, kann die Marktüberwachungsbehörde einen Rückruf oder die Einstellung anordnen. 

Außerdem sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich (Quelle IHK-München). 

Es ist zu erwarten, dass bei Verstößen gegen die Vorschriften tatsächliche sofort Strafen verhängt werden – anders als bei der Datenschutzgrundverordnung, wo in Österreich zunächst Verwarnungen ausgesprochen wurden. 

Stichtag: 27. Juni 2025 – Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 

Hier wird man direkt mit Sanktionen rechnen müssen. Der Gesetzgeber scheint klar signalisieren zu wollen, dass dieses Gesetz nicht nur halbherzig umgesetzt werden soll. Die Frage ist also, wer im Detail von diesen Maßnahmen betroffen ist? 

Tausenden Unternehmen droht das Aus für ihre Websites


Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung von Google, Aktion Mensch und anderen Partnern hat deutlich gemacht, wie schlecht es um die Barrierefreiheit in deutschen Online-Shops steht. 

Tatsächlich sind viele dieser Websites für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen nur schwer oder gar nicht zu nutzen. 


Und dieses Problem beschränkt sich nicht nur auf Deutschland: Weltweit sind laut einer Studie der Unternehmensberatung Accenture ganze 90 Prozent der Websites noch immer nicht barrierefrei. Dies ist eine alarmierende Zahl, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Inklusivität und der Abbau von Diskriminierung zentrale Ziele des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind.  

Dieses Gesetz,...

… das auf einer EU-Richtlinie basiert, setzt erstmals einheitliche Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Unternehmen, die in der Europäischen Union produzieren, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, sind gleichermaßen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. 
Diese Standards sind nicht nur für behinderte Menschen wichtig, sondern auch für ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen, die von einer verbesserten Zugänglichkeit profitieren.  

Die Umsetzung dieser Richtlinien stellt jedoch viele Unternehmen vor große Herausforderungen. 
Laut dem "Handelsblatt" müssen ganze 90 Prozent der weltweiten Websites noch erhebliche Anpassungen vornehmen, um den Anforderungen zu entsprechen. 

Besonders in Deutschland zeigte die bereits erwähnte Untersuchung große Defizite auf. 

71 bekannte Websites wurden dabei näher betrachtet, darunter große Namen wie Amazon, Otto, Media Markt, Saturn, Lidl, Zalando und Ikea. Das erschreckende Ergebnis: Nur 15 dieser Seiten waren per Tastatur bedienbar – eine der grundlegenden Anforderungen für barrierefreie Webnutzung. 

Die Realität zeigt,...

… dass viele Unternehmen noch weit entfernt davon sind, die Anforderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. „Die Tücke steckt im Detail“, kommentierte Otto gegenüber TECHBOOK. Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit erfordere kontinuierliche Anpassungen. Besonders die Sprachausgabe, bei der Inhalte einer Website vorgelesen werden, sei immer wieder fehlerhaft und müsse manuell korrigiert werden, was den Prozess erschwert und zeitaufwendig macht.

Auch MediaMarktSaturn befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Eine Sprecherin des Unternehmens gab an, dass derzeit eine Strategie zur Barrierefreiheit entwickelt wird und die nächsten Schritte geprüft werden. 

Derzeit erfüllen (Stand Juli 2024) weder die Online-Shops von Media Markt noch von Saturn die künftigen Standards. 

Diese Herausforderung betrifft jedoch nicht nur den Einzelhandel. Auch Banken wie die Deutsche Bank und Transportunternehmen wie die Lufthansa und die Deutsche Bahn müssen in vielen Bereichen nachbessern, um die kommenden Vorgaben zu erfüllen.

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Fazit:

Es zeigt sich also, dass viele Unternehmen – ob im Handel, im Finanzsektor oder im Transportwesen – erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um bis zur Frist im Juni 2025 barrierefreie Websites und Dienstleistungen anzubieten. 

Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern auch um die ethische Verantwortung, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Doch die Umsetzung ist technisch und organisatorisch anspruchsvoll, was den Prozess zeitintensiv und kostspielig macht. 

Unternehmen sollten daher bereits jetzt beginnen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch die Barrierefreiheit als Chance zur Verbesserung ihrer Kundenerfahrung und -bindung zu nutzen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft einen Rahmen für mehr Inklusivität und sensibilisiert die Wirtschaft für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Unternehmen die notwendigen Schritte rechtzeitig und umfassend umsetzen können, um Strafen und Vertriebsverbote zu vermeiden

Die nächsten Jahre werden zeigen, wie ernst die Wirtschaft die Herausforderungen der Barrierefreiheit nimmt und ob sie den Anspruch, alle Menschen gleichermaßen zu berücksichtigen, in die Praxis umsetzen kann.